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Wie erfährt man, was in einem Behördenführungszeugnis steht?

Da das Behördenführungszeugnis im Gegensatz zum Privatführungszeugnis normalerweise direkt an die Behörde, von der es benötigt wird, gesendet wird, bleibt dem Bürger für eine Einsichtnahme der Weg, das Behördenführungszeugnis an ein Amtsgericht schicken zu lassen, das der Antragsteller benennen kann. Auf diese Möglichkeit muss die ausstellende Behörde hinweisen. Die Übersendung findet jedoch nur dann statt, wenn Eintragungen vorhanden sind; enthält es keine, wird es an die Empfängerbehörde weitergeleitet.

Das Amtsgericht übernimmt sodann die weiteren Schritte, benachrichtigt den Antragsteller schriftlich vom Eingang des Führungszeugnisses und wann und wo eine Einsichtnahme möglich ist. Dieser kann dann über das weitere Schicksal des Zeugnisses entscheiden, ob es weitergeschickt oder zerstört werden soll.

Jedoch muss ein solcher Wunsch direkt bei der Antragstellung geäußert werden; die Antragstellung kann sich dadurch verzögern. Daneben kann der Antragsteller bei der Empfängerbehörde Einsicht nehmen, sofern er dann noch ein Interesse daran hat.

(AV, js)
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