Wo bekommt man ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis kann man unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses je nach Gemeinde bei der örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt), meistens am Rathaus oder bei der Verwaltungsgemeinschaft ansässig, oder beim Bürgerbüro beantragen. Bei ausländischem Wohnsitz kann der Antrag auch schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn gestellt werden; dann müssen allerdings Unterschrift und Personalien amtlich beglaubigt sein, was beispielsweise die deutschen Auslandsvertretungen in den jeweiligen Staaten durchführen können.

Zur Antragstellung berechtigt ist dabei jeder Geschäftsfähige ab 14 Jahren. Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag, meistens die Eltern, stellen. Für geschäftsunfähige Personen muss sogar der gesetzliche Vertreter das Führungszeugnis beantragen.Jedoch ist es unzulässig, beispielsweise aus Zeitmangel einen Dritten zur Beantragung des Führungszeugnisses zu bevollmächtigen; damit soll eine unbefugte Antragstellung vermieden werden. Das Führungszeugnis muss daher grundsätzlich außer in den genannten Ausnahmefällen persönlich beantragt werden.

Die Meldebehörde nimmt sodann die Personalien in den Antrag auf und bescheinigt sie gegen Gebühr. Daraufhin wird der Antrag dem Bundesamt für Justiz in Bonn zur Ausstellung des Führungszeugnisses zugeschickt. Dort wird die weitere Ausfertigung erledigt. Die antragstellende Person bekommt das Führungszeugnis dann per Post an seine angegebene Adresse zugesendet. Der Antragsteller kann das fertige Führungszeugnis dabei nur an sich selbst, nicht an eine andere Person, schicken lassen. Auch diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, dass das Führungszeugnis nicht in unbefugte Hände gerät.