Häufig verlangen etwaige künftige Arbeitgeber einen Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer in spe nicht vorbestraft ist, besonders, wenn er eine Vertrauensposition im Betrieb bekleiden soll. Dieser Nachweis kann durch das Führungszeugnis erfolgen, das zu diesem Zweck beantragt werden kann.
Für eine angestrebte Tätigkeit bei einer Behörde benötigt man dagegen das ausführlichere Behördenführungszeugnis, zum Beispiel für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst oder bei Aufnahme in ein Beamtenverhältnis; für Staatsbedienstete werden insofern strengere Maßstäbe angelegt.
Ein behördliches Führungszeugnis ist aufgrund der möglichen Gefährdung für die Öffentlichkeit ebenso notwendig bei der Beantragung von bestimmten amtlichen Erlaubnissen, zum Beispiel einer Gaststättenerlaubnis oder eines Waffenscheins.

