Beim Umzug verliert man den Anspruch auf Wohngeld für die bisherige Wohnung, da der Zuschuss auf Basis der alten Miete berechnet wurde. Es ist daher erforderlich, unverzüglich einen Antrag auf Wohngeldbewilligung für die neue Wohnung zu stellen. Automatisch wird kein Wohngeld für die neue Wohnung gewährt.

