Wohngeld: Welche Mitteilungen muss ich machen (Mitteilungspflichten)?

Die Bewilligung von Wohngeld setzt zunächst einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde voraus. Einige Städte haben mittlerweile die Möglichkeit eröffnet sogar im Internet einen Antrag zu stellen. Weiterhin sind noch erforderlich,

  • eine Bescheinigung des Vermieters über Art und Höhe des Mietzinses beizubringen
  • Einkommensnachweise aller Mitbewohner der Haushaltsgemeinschaft
  • Nachweis über möglicherweise erhöhte Werbungskosten
  • Einige aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über möglicherweise bezogene Beihilfen (ALG II, Unterhaltsgeld etc.)
  • Nachweis über Krankengeld
  • für Selbständige: der letzte Steuerbescheid

Möchte man einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen, also eine staatliche Beihilfe für den Unterhalt des selbstbewohnten Eigentums, so müssen weitere Unterlagen beigelegt werden. Dies sind:

  • der Grundsteuerbescheid
  • ein Verwaltungskostennachweis
  • Ein Bescheid über die Gewährung der Eigenheimzulage
  • Eine Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln

Studenten und Schüler benötigen zudem noch Immatrikulationsbescheinigungen/Bescheinigungen der Schule und eine Erklärung über die monatlichen Zuwendungen der Eltern. Außerdem muss bei Bafög-Bezug ein entsprechender Bescheid beigelegt werden. Genauere Informationen über alle erforderlichen Unterlagen kann die zuständige Wohngeldstelle erteilen.