Wann bekommt man eine Abmahnung?

Eine Abmahnung soll der Ausräumung von künftigen Rechtsverstößen durch den Abgemahnten ohne Gericht dienen. Dementsprechend muss ein solcher Rechtsverstoß vorliegen, der befürchten lässt, dass weitere, gleichartige folgen. Am häufigsten finden sich diese heute im Urheberrecht, wenn beispielsweise unerlaubt Musikstücke wie beim so genannten Filesharing in Internet-Tauschbörsen angeboten oder vervielfältigt werden, im Recht des unlauteren Wettbewerbs, das im Verhältnis zwischen Geschäftsleuten faire Bedingungen beispielsweise in der Werbung herstellen soll, oder im Markenrecht, wenn zum Beispiel Produktfälschungen im Internet verkauft werden. Klassisch sind Abmahnungen auch im Arbeitsrecht, wo mit der Abmahnung jegliche Verstöße einer Vertragspartei gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sanktioniert werden sollen. Es muss hierbei kein gravierender Verstoß vorliegen: es reicht zum Beispiel ein einziger Song aus, der in einer Musiktauschbörse angeboten wird. Auch muss beispielsweise bei Verstößen im Wettbewerbsrecht keine Regelung verletzt sein, die sich direkt auf den Konkurrenten bezieht; so kann auch ein Unternehmer, der auf seiner Website kein Impressum oder keine ausreichende Widerrufsbelehrung bereit hält, von einem Mitbewerber abgemahnt werden. Daher ist vor allem im Geschäftsverkehr darauf zu achten, sämtliche gesetzliche Vorschriften einzuhalten.