Was ist eine Abmahnung?

Was vor einigen Jahren noch nur im Geschäftsverkehr üblich und dem normalen Bürger allenfalls aus der Presse und vielleicht dem Arbeitsrecht bekannt war, wird heute immer häufiger auch gegen Privatleute eingesetzt: die so genannte Abmahnung. Im Allgemeinen versteht man unter einer Abmahnung im deutschen Zivilrecht die Aufforderung, in Zukunft ein bestimmtes Tun zu unterlassen oder eine Handlung gerade vorzunehmen. Maßgeblich dabei ist, dass der Abmahnende in seinen Rechten verletzt ist. Um welche Handlung es dabei geht, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; nahezu jede Rechtsverletzung kann durch eine Abmahnung erfasst werden, wenn dem Abmahnendem beispielsweise ein Anspruch auf Unterlassung zusteht oder ein gegenseitiger Vertrag besteht, der nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.So hat die Abmahnung zunächst vor allem im Arbeitsrecht als Vorstufe zur Kündigung Bedeutung erlangt; der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer meist erst abmahnen, weil diese ein milderes Mittel gegenüber der sofortigen Kündigung darstellt.Ein anderes wichtiges Einsatzgebiet der Abmahnung sind das Urheberrecht und das Recht des geistigen Eigentums. Hier hört man in letzter Zeit immer häufiger aus den Medien von einer wahren "Abmahnflut" wegen illegalen so genannten Filesharings, also des Downloads von Musik- oder Videodateien mittels spezieller Programme ohne Erlaubnis des Rechteinhabers.

Schließlich ist auch das so genannte Wettbewerbsrecht, also die Sicherstellung eines fairen Konkurrenzkampfes zwischen Mitbewerbern, eines der zentralen Gebiete, in welchen die Abmahnung Anwendung findet.