Wozu dient eine Abmahnung? Was ist ihr Zweck?

Eine Abmahnung soll grundsätzlich dazu dienen, eventuelle Rechtsstreitigkeiten einfach und ohne große Kosten auszuräumen. Zudem muss kein Gericht, im Grundsatz ja nicht einmal ein Anwalt, zur Durchsetzung von Rechten eingeschaltet werden. Daneben besteht für denjenigen, dessen Rechte angeblich verletzt wurden, nicht die Gefahr, dass er trotz bestehenden Anspruchs die Prozesskosten zahlen muss, was bei einer so genannten sofortigen Anerkenntnis eines Anspruchs im gerichtlichen Prozess durch den Prozessgegner der Fall wäre. Eine Abmahnung ist damit im Grunde das optimale Mittel für alle Beteiligten, frühzeitig und ohne große Probleme einen sich anbahnenden Rechtsstreit aus der Welt zu schaffen. Problematisch hierbei ist nur, dass vor allem in neuerer Zeit das Instrument der Abmahnung durch unseriöse Praktiken einiger "Abmahnanwälte", die einen Großteil ihrer Einnahmen über teils unberechtigte Abmahnungen bestreiten, in Verruf geraten ist. Vor allem im Wettbewerbsrecht, das die im Konkurrenzkampf zwischen Mitbewerbern erlaubten Praktiken regelt, und im gewerblichen Rechtsschutz, also dem Schutz geistigen Eigentums von Unternehmen vor unerlaubter Nutzung, kommt es so teilweise zu nicht berechtigten Abmahnungen, was für den Abgemahnten ohne anwaltlichen Beistand allerdings nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

vom 25.04.2011