Abofalle: Ich habe mich mit falschen Daten bei der Abofalle angemeldet, ist das Betrug?

Voraussetzung für einen Betrug ist es grundsätzlich, dass es aufgrund einer Täuschung durch den Täter zu einem Irrtum des Opfers gekommen ist. Dies lässt sich bei Falschangaben bei der Anmeldung zu einem Onlinedienst noch bejahen: der Nutzer als Täter täuscht mit den falschen Daten das Opfer, den Betreiber der "Abofalle", wodurch bei diesem ein Irrtum über die Personalien des Täters entsteht.

Zudem werden beim Betrug eine Vermögensverfügung, also die Verschiebung eines Vermögenswertes vom Opfer zum Täter oder einem Dritten, sowie ein Vermögensschaden beim Opfer gefordert. Auch davon kann man noch ausgehen, wenn man darin, dass der Anbieter ein Programm oder eine andere Dienstleistung zur Verfügung stellt, eine Vermögensverfügung, und in der Gefahr, dass er aufgrund der falschen Daten seine Forderungen nicht eintreiben kann, einen finanziellen Schaden sieht.

Erscheint die Begründung der Straftat des Betruges bislang noch stichhaltig, sind spätestens bei der nächsten Voraussetzung im Rahmen der "Abofalle" in der Regel Zweifel angebracht: neben dem Vorsatz hinsichtlich der genannten Merkmale muss beim Täter auch die so genannte Bereicherungsabsicht vorliegen. Der Täter, hier also der Nutzer des Dienstes, der sich mit falschen Daten auf der Aboseite einwählt, muss gerade einen finanziellen Vorteil erlangen wollen. Bei "Abofallen" geht der Nutzer allerdings meistens davon aus, dass die angebotene Dienstleistung kostenlos ist; er will also mit den falschen Daten keine eigentlich entgeltliche Dienstleistung "erschleichen", sondern meist nur seine Daten schützen. In den meisten Fällen wird daher eine Strafbarkeit wegen Betruges also ausscheiden.