Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit, was tun?

Wenn der Unternehmer, der sich einer "Abofalle" bedient, einen Nachweis für die Minderjährigkeit des Nutzers fordert, der den vorgeblichen Vertrag geschlossen hat, sollte keinesfalls vorschnell gehandelt werden. Vielfach gibt der dazu aufgeforderte Nutzer in der Meinung, beispielsweise durch das Übersenden einer Kopie des Personalausweises, eine schnelle und einvernehmliche Beendigung des Streits herbeizuführen, unnötigerweise Daten preis, die dann gegen den Nutzer verwendet oder in schlimmeren Fällen unberechtigt an Dritte weitergegeben werden. Hier ist nämlich die grundsätzliche Beweislastverteilung im deutschen Zivilrecht zu beachten: derjenige, der einen Anspruch geltend macht, bei den "Abofallen" also der Webseitenbetreiber die vorgebliche Geldforderung, muss prinzipiell die nötigen Beweise erbringen, also beispielsweise auch die Volljährigkeit der anderen Vertragspartei. Der Minderjährige ist also nicht verpflichtet, dem Betreiber der "Abofalle" die Suche nach Beweisen abzunehmen, es reicht die bloße Behauptung, dass er bei Vertragsschluss minderjährig war.

Allerdings sollten im eigenen Interesse gleichwohl Beweise gesammelt werden: auch wenn es bei den "Abofallen" eher selten zu wirklichen Prozessen vor Gericht kommt, ist es vorteilhaft, auch für diesen Fall vorgesorgt zu haben und bereits einige Beweise, die das Bestehen der Geldforderung widerlegen können, in der Hinterhand zu halten.