Neben den "Inkassobüros" sind es oft auch Rechtsanwälte, die den Betreibern von Webseiten, die mit dem "Abofallen"-Modell arbeiten, den Einzug ihrer Geldforderungen ermöglichen. Die Anwälte übernehmen dabei das Schreiben der Mahnungen und Rechnungen sowie das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens, mit dessen Hilfe dem Betreiber der "Abofalle die Möglichkeit gegeben wird, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Auch der Anwalt hat grundsätzlich keine weiter reichenden Befugnisse als ein Privatmann, um ausstehende Forderungen einzutreiben; jedoch sind wohl zumeist bessere Kenntnisse in diesem Bereich vorhanden. Außerdem führt allein die Bezeichnung auf dem Briefkopf einer Mahnung oder Zahlungserinnerung häufig zu einer erhöhten Zahlungsbereitschaft des Kunden.
Rechtsanwälte können allerdings auch bereits im Vorfeld tätig werden und helfen, die Seite, auf der die "Abofalle" versteckt ist, möglichst "wasserdicht" zu gestalten, so dass es für den Nutzer, der für die vorgeblich in Anspruch genommene Dienstleistung zahlen soll, schwierig ist, sich gegen den behaupteten Vertragsschluss und damit die Zahlungspflicht zur Wehr zu setzen. Gerade Rechtsanwälte, die für Betreiber von "Abofallen" tätig werden, wenden beim Einziehen der Forderungen, ebenso wie die einschlägigen Inkassounternehmen, teilweise fragwürdige Mittel an. In der Rechtsprechung wird wohl inzwischen verbreitet angenommen, dass sich Rechtsanwälte, die wissentlich Forderungen eintreiben, die aus "Abofallen" stammen, unter Umständen strafbar machen (vgl. Amtsgericht Marburg, 08.02.2010, 91 C 981/09, 91 C 981/09 (81), Amtsgericht Karlsruhe, 12.08.2009, Az. 9 C 93/09). Man sollte sich daher weder von ihnen einschüchtern lassen noch auf lange Briefwechsel einlassen.

