Darf man auf einer Demonstration Waffen tragen?

Auf einer Demonstration dürfen gemäß § 2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes (VersG) weder Waffen noch sonstige Gegenstände bei sich geführt werden, die dazu geeignet und bestimmt sind, Verletzungen von Personen und/oder Sachen herbeizuführen. Es ist nur durch eine behördliche Ermächtigung (zum Beispiel durch die Polizei) zulässig, Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich zu führen.

Ebenso verboten ist weiterhin nach § 17a VersG das Tragen sogenannter "Schutzwaffen". Schutzwaffen (oft auch als "passive Waffen" bezeichnet) sind dazu geeignet, behördliche Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren und dienen dem Schutz des Trägers vor Gewaltanwendung. Beispiele für Schutzwaffen sind Helme, Schilde, gepolsterte (Football-) Kleidung, Lederkombis. Auch Protektoren und Mundschutze können Schutzwaffen darstellen.

Das Verbot des Mitführens von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Schutzwaffen gilt nicht nur für die Zeit der Demonstration, sondern bereits für die Anreise dorthin.

Wer sich an diese nicht Verbote hält, dem droht eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.