Die Demonstration muss bei der jeweiligen zuständigen Behörde angemeldet werden. Welche dies ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich im jeweiligen Landesrecht geregelt.
Mal kann eine Demonstration beim Ordnungsamt (Kreisordnungsbehörde) angemeldet werden (z.B. in Schleswig-Holstein), mal bei der Kreispolizeibehörde (z.B. in Nordrhein-Westfalen), mal bei der Innenbehörde (z.B. in Hamburg).
In jedem Bundesland kann eine Anmeldung aber auch über die Polizei erfolgen. Diese ist verpflichtet, die Angaben unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Bei Eilversammlungen kann die Anmeldung auch telefonisch über die Nummer 110 erfolgen.
Viele Bundesländer stellen auch einen vorgefertigten Anmeldebogen im Internet zur Verfügung, der nur noch ausgefüllt und an die angegebene Adresse geschickt wird (z.B. in Berlin).

