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Bahn: Darf man sich eigenmächtig in die 1. Klasse setzen wenn die 2. Klasse überfüllt ist?
Ist die Bahn überfüllt, so kann man leicht auf den Gedanken kommen, sich in die 1. Klasse zu setzen, da diese meist relativ leer ist. Allerdings dürfen Sie eigenmächtig nicht einfach einen Platz in der 1. Klasse einnehmen. Das ist sogar gesetzlich geregelt und steht in § 13 Abs. 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Dort heißt es: "Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht." Der Zugbegleiter kann allerdings entscheiden, ob er eine Ausnahme macht. Wenn kein Zugbegleiter im Zug sein sollten, so müssen Sie beim Lokführer nachfragen.
(tw)