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Bahn: Falsch beraten beim Fahrkartenkauf - was tun? Muss man das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen?

Eine falsche Beratung beim Fahrkartenkauf kann zu großen Schwierigkeiten führen. Sollten Sie eine komplett falsche Fahrkarte für die Zugfahrt bekommen haben, so verzichtet das Beförderungsunternehmen im Regelfall auf das erhöhte Entgelt. Problematisch ist hierbei allerdings, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie falsch beraten wurden. Das kann in Einzelfällen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Im Normalfall sollten Sie darauf achten, dass Mitreisende das Beratungsgespräch mit hören, so dass Sie im Falle einer falschen Beratung tatsächlich einen Zeugen vorweisen können. Ansonsten ist ein Nachweis außerordentlich schwierig, so dass auf Entscheidungen im Einzelfall verwiesen wird. (JG, tw)
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