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Bahn: Muss ein Fahrkartenautomat Geldscheine annehmen?

Der Fahrkartenautomat muss generell alle gesetzlichen Zahlungsmittel annehmen. Dazu zählen Münzen sowie Geldscheine. Im Normalfall steht auf dem Automaten, ob die Möglichkeit der Bezahlung mit einem Geldschein besteht. Gerade bei einem geringen Beförderungsentgelt ist Ihnen jedoch zu raten, immer genügend Kleingeld bereit zu halten. Die Automaten können nur Wechselgeld in Form von Münzen herausgeben, so dass bei Bezahlung mit einem großen Geldschein der Automat nicht genügend Kleingeld parat hat. Betreten Sie in einem solchen Fall nicht den Zug ohne Fahrschein. Das Beförderungsunternehmen ist dann berechtigt, das erhöhte Beförderungsentgelt zu verlangen. (JG, tw)
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