Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte bei der Bahn » Bahn: Reservierter Sitzplatz im Zug ist besetzt, was tun? Wann erlischt die Sitzplatzreservierung?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Bahn: Reservierter Sitzplatz im Zug ist besetzt, was tun? Wann erlischt die Sitzplatzreservierung?

Hat der Reisende im Vorfeld eine Sitzplatzreservierung gebucht und ist der Platz beim Besteigen des Zuges belegt, besteht ein Anspruch auf diesen Platz. Als ersten Schritt sollte natürlich der falsch Sitzende freundlich auf darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Platz reserviert ist. Danach ist zu raten, den Zugbegleiter zu informieren und unter Vorhalt der Reservierung auf das Problem hinzuweisen. Im Regelfall müsste der Reisende so zu seinem Recht kommen.
Kann die Bahn dennoch nicht den reservierten Sitzplatz bereitstellen, besteht ein Recht auf Rückerstattung des Reservierungsentgelts. Dies sollte im Anschluss der Reise umgehend eingefordert werden.
Abschließend ist im Falle einer Sitzplatzreservierung noch darauf hinzuweisen, dass gemäß der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz nach 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges erlischt. Dem Reisenden ist demnach zu raten, sich nach Betreten des Zuges umgehend zunächst auf seinem reservierten Platz einzufinden. (JG, tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑