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Handgepäck im Zug geklaut - habe ich Ersatzansprüche gegen das Bahnunternehmen?

Nein, zunächst gilt, dass Sie auf Ihr Handgepäck selbst achten müssen. Das Unternehmen übernimmt keine Obhutpflichten für Ihr Handgepäck. Dies wird damit begründet, dass Sie das Gepäck bei sich führen und das Beförderungsunternehmen nicht vertraglich die Verpflichtung übernimmt, für das Handgepäck und den Verlust zu haften. Also sollten Sie Ihr Handgepäck nicht unbeaufsichtigt lassen. Sorgen Sie immer dafür, dass Sie Ihr Handgepäck bei sich führen oder dass eine Aufsichtsperson vorhanden ist. (JG, tw)
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