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Unfreundliches Personal in der Bahn - wie dagegen vorgehen? Besteht Beschwerderecht?
Ja, eine Beschwerde ist immer möglich. Ob dies zu einem positiven Ergebnis führt, ist eine andere Frage. Unfreundliches Personal stellt einen Qualitätsmangel dar, der zwar rechtlich schwer durchzusetzen ist, jedoch nicht hingenommen werden muss. Sollten Sie also durch unfreundliches Personal ungerecht behandelt fühlen, dann beschweren Sie sich umgehend. Ihre Beschwerde richten Sie ebenfalls an das Beförderungsunternehmen. In Einzelfällen kann auf Kulanzbasis eine Fahrtkostenerstattung erfolgen. In extremen Fällen wie groben Beleidigungen und ähnlichem besteht auch ein rechtlicher Anspruch. Dies wird aber wohl eher selten vorkommen.
(JG, tw)