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Keine GEZ angemeldet - ist Hausdurchsuchung möglich?

Eine Hausdurchsuchung stellt einen extremen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte des Bürgers dar und darf deshalb nur die letzte Möglichkeit einer Ordnungsbehörde sein. Die GEZ ist zwar eine Behörde im rechtlichen Sinne, da sie Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, kann aber ebenso wenig wie die Polizei eigenmächtig eine Hausdurchsuchung veranlassen. Letztentscheidungszuständig ist nur ein Richter, der die Hausdurchsuchung nur bei Gefahr in Verzug oder bei wirklich schweren Straftaten anordnen wird. Das Nichtanmelden von Rundfunkgeräten stellt juristisch betrachtet aber nur eine Ordnungswidrigkeit dar, deren Aufklärung durch Hausdurchsuchung absolut unverhältnismäßig wäre und dem Bürger Schadensersatzansprüche gegen den Staat zubilligen würde. Daher sollten sie, auch wenn der GEZ-Mann noch so herrisch und drohend wirkt, ihn freundlich darauf hinweisen dass er gerade eine Nötigung und gegebenenfalls einen Hausfriedensbruch begeht wenn er eine Hausdursuchung ankündigt. Eine solche ist wegen bloßen Verstoßes gegen die Anmeldepflicht jedenfalls nicht zu erwarten. (BT, tw)
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