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Keine GEZ angemeldet. Mache ich mich strafbar?

Die heutigen Rundfunkgebühren stellen grade für den Studenten der mehrfach in kurzer Zeit die Bleibe wechselt ein Ärgernis dar. So kann es passieren, dass man vergisst ein Rundfunkgerät um- oder generell anzumelden.

Nicht-Anmeldung lediglich Ordnungswidrigkeit

Mache ich mich dadurch strafbar? Grundsätzlich nicht, denn die Nichtanmeldung von anmeldepflichtigen Geräten stellt nach § 9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine bloße Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße sanktioniert werden kann, ist jedoch keine Straftat. Lassen sie sich also vom GEZ-Mann keinen Bären aufbinden. Auch entsteht durch ein solches Vergehen keine Konsequenz in Form eines Eintrages im "Führungszeugnis", denn die Daten ob man "gesündigt" hat werden gem. § 9 Abs. IV Rundfunkgebührenstaatsvertrag nach einem Jahr wieder aus den internen Datenverzeichnissen der GEZ gelöscht.

(BT, tw)
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