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Muss man auf GEZ-Briefe antworten? Sind falsche Antworten erlaubt?

Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzlich geregelte Pflicht auf die Briefe der GEZ zu antworten. Es besteht lediglich die Verpflichtung vorhandene Rundfunkempfangsgeräte anzumelden und hierfür Gebühren zu entrichten. Haben sie bereits ihre Empfangsgeräte gemeldet oder gar keine vorrätig, können sie dieses im GEZ Brief ankreuzen oder wahlweise den Brief gar nicht beachten.

Üblicherweise wandelt sich der Ton in den drei in der Regel eintreffenden GEZ-Briefen von freundlich-hinweisend zu nachdrücklich-drohend. Lassen sie sich hiervon nicht einschüchtern! Die Briefe entfalten keinerlei Wirkung in Form einer Mahnung oder ähnlichem. Sind sie ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen oder führen sie keinerlei meldepflichtigen Geräte im Haushalt, so können sie die Briefe zum Altpapier legen.

Falsche Angaben können ein Betrug sein

Bewusst falsche Angaben sollten Sie in Ihrem Antwortschreiben an die GEZ allerdings nicht machen. Neben der Tatsache, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit durch die Nichtanmeldung begehen, machen Sie sich auch des Betruges nach § 263 StGB strafbar. Darauf weist die GEZ im Übrigen in ihren Schreiben auch gesondert hin. Die bloße Nichtanmeldung von Geräten ist jedoch noch kein Betrug, da es insoweit an einem strafrechtlich relevanten Irrtum bei der GEZ fehlt.

(BT, tw)
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