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Muss man den GEZ-Mann in die Wohnung lassen?

Der Gebührenbeauftragte der GEZ tritt, wenn er vor der Tür steht, sehr energisch und dominant auf und vermittelt sogar den Eindruck er dürfe ihre Wohnung betreten um zu kontrollieren ob sie Rundfunkempfangsgeräte bereithalten.

Ein solches Verhalten ist rechtwidrig, denn dem GEZ-Mann stehen genauso viele Rechte zu ihre Wohnung zu betreten wie allen anderen: Nämlich gar keine! Sie müssen ihm daher keinen Zutritt gewähren. Der GEZ-Mann oder im Fachjargon „Rundfunkgebührenbeauftragter“ arbeitet offiziell gar nicht für die GEZ sondern für die Landesrundfunkanstalt und hat keinerlei Rechte ihre Wohnung zu betreten. Er ist insbesondere auch kein Beamter. Anderslautende Informationen des Gebührenbeauftragten stellen eine Fehlinformation dar und sind falsch. Es liegt also an ihnen ob sie den Herrn vor der Tür auf einen Kaffee reinbitten wollen oder nicht. Sollte der GEZ-Beauftragte energisch versuchen ihre Wohnung gegen ihren Willen zu betreten, können sie ihn darauf aufmerksam machen, dass er damit einen strafrechtlich relevanten Hausfriedensbruch begeht.

Weiterhin sind sie auch nicht dazu verpflichtet Auskünfte jeglicher Art zu erteilen. Belassen sie es bei einem freundlichen Kopfschütteln und schließen sie die Haustür. Eine Handhabe gegen dieses Verhalten hat die GEZ nicht.

(BT, tw)

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