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Neue GEZ-Gebühren: Wie viel teurer wird es?

Derzeit planenen die Ministerpräsidenten der Länder, die GEZ-Gebühren umfassend zu reformieren. Da in den letzten Jahren immer weniger Bürger einen Fernseher genutzt haben und stattdessen auf das Internet oder mobile Internetgeräte ausgewichen sind, soll dieser Entwicklung nun Rechnung getragen werden und die GEZ-Gebühr angepasst werden.

Verschiedene Modelle der GEZ-Gebühren in der Diskussion

Derzeit sind verschiedene Modelle in der Diskussion. Eines davon sieht vor, dass die bisher geltende Ermäßigung für internetfähige Computer abgeschafft werden soll. Dann muss jeder Computernutzer nicht wie bisher knappe sechs Euro, sondern den vollen Betrag von ca. 18 Euro zahlen. Dasselbe gilt auch für internetfähige Handys. Zudem soll die Beweislastregelung geändert werden. Bis jetzt muss die GEZ dem Bürger nachweisen, dass er tatsächlich Empfangsgeräte hat. Dieses soll sich nach der Planung dahingehend ändern, dass nun der Bürger nachweisen muss, dass er keinerlei Geräte hat - ein schwieriges Unterfangen in der heutigen Zeit.
Ein anderes Modell sieht eine sogenannte geräteunabhängige Haushaltsabgabe vor. Demnach soll jeder Bürger eine Abgabe an die GEZ leisten, unabhängig davon ob er PC, Handy oder Fernseher nutzt.

Verfassungsgemäßheit der neuen GEZ-Gebühren?

Bis jetzt ist über die neuen GEZ-Gebühren noch nicht entschieden. Die Entscheidung soll erst Mitte 2010 von den Ministerpräsidenten getroffen werden. Auch dann ist jetzt schon fraglich, ob die diskutierten Modelle überhaupt einer gerichtlichen Prüfung Stand halten. Gerade die Tatsache, dass der Bürger nur schwer beweisen kann, dass er kein Handy hat, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch dürfte eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenzen und den Gleichheitssatz problematisch sein. Eine solche Gebühr würde nämlich auf eine Gerätesteuer hinauslaufen. Derartige Steuern dürfen aber nur vom Bund erhoben werden. Die GEZ-Gebühren gehen allerdings auf den sogenannten Rundfunkstaatsvertrag zurück, der ein Ländergesetz ist. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten

(tw)
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