Im Pachtvertrag sollten einige Punkte vereinbart werden, die den reibungslosen Ablauf des Pachtverhältnisses garantieren:
- So sollte geklärt werden, wie hoch der Pachtzins ist und wann er fällig wird.
- Weiterhin, für welchen Zeitraum der Pachtvertrag geschlossen wird. Ist dies nicht vertragliche fixiert, so gilt eine unbefristete Pachtzeit, in der andere Kündigungsfristen gelten.
- Obwohl auch die schriftliche Vereinbarung einer Pacht erlaubt ist, sollte ein Vertrag grundsätzlich in Schriftform abgefasst werden, so gibt es im Streitfall weniger Probleme Absprachen nachzuweisen.
- Es sollten Regelungen zur beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten enthalten sein. Wann und wie kann eine Kündigung ausgesprochen werden? Welche Fristen müssen beachtet werden?
- Die Frage der "ordentlichen Bewirtschaftung", die das Gesetz in § 586 Bürgerliches Gesetzbuch(BGB) benennt sollte eingegrenzt und im Vertrag definiert werden.
- Die Möglichkeit einer Unterverpachtung kann ebenfalls in den Pachtvertrag eingeführt werden.
- Die Voraussetzungen unter denen eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses nach Ablauf der vereinbarten Zeit möglich ist.

