Von einer Beamtenbeleidigung spricht man immer dann, wenn Amtsträger im Dienst oder in Bezug auf seinen Dienst beleidigt wird. Die Beamtenbeleidigung ist allerdings kein besonderes Vergehen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB). Diese Norm kommt auch zu Tragen, wenn andere Personen als Amtsträger beleidigt werden. Reguläre Beleidigungen gegenüber Mitbürgern werden allerdings nur dann verfolgt, wenn ein besonderer Antrag vom Beleidigten gestellt wird. Bei Beamten kann dieser Antrag hingegen auch vom Dienstherren gestellt werden, § 194 Abs. 3 StGB.
Teure Beamtenbeleidigung
In der Regel werden bei Beamtenbeleidigungen Geldstrafen verhängt. Vereinzelt ist es bei Wiederholungstätern aber auch schon zu sehr kurzen von circa 3 Monaten Haftstrafen gekommen. In jedem Fall muss man je nach Grad der Beleidigung mehr oder weniger stark in die Tasche greifen. Allerdings gibt es keinen Katalog, in dem die Beleidigungen mit der Höhe ihrer Geldstrafen festgelegt sind. Vielmehr entscheiden die Richter immer anhand der Umstände des Einzelfalls und des Einkommens des Täters. So kann die Geldstrafe zwischen 150 und bis zu 6.000 Euro betragen. Zudem muss der Verurteilte auch noch die Kosten des Verfahrens tragen, sodass weitere Kosten auf ihn zukommen.
Einige Beispiele für Beamtenbeleidigungen und die Höhe der verhängten Geldstrafen:
| Zunge rausstrecken | 150 € |
| "Leck mich doch" | 300 € |
| "Dumme Kuh" | 300 - 800 € |
| "Du armes Schwein, Du hast doch ne Mattscheibe" | 350 € |
| "Wegelagerer" | 450 € |
| "Zu dumm zum Schreiben" | 450 € |
| "Du blödes Schwein" | 475 € |
| "Hast Du blödes Weib nichts besseres zu tun?" | 500 € |
| "Was willst du, du Vogel?" | 500 € |
| "Asozialer" | 550 € |
| "Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt" | 600 € |
| Duzen eines Polizisten | 600 € |
| Kreis aus Daumen und Zeigefinger (Arsch / Fotze) | 675 € |
| Vogel zeigen | 750 € |
| "Du Holzkopf" | 750 € |
| "Bei dir piept's wohl?!" | 750 € |
| "Sie sind ja krankhaft dienstgeil" | 800 € |
| "Verfluchtes Wegelagerergesindel | 900 € |
| "Kasperleverein, Wichtelmann" | 1000 € |
| "Bullenschwein" und Mittelfinger | 1000 € |
| Hand vor dem Gesicht wedeln, Scheibenwischer | 1000 € |
| "Du Wichser" | 1000 € |
| Vogel zeigen und jemanden ausbremsen | 1150 € |
| "Trottel in Uniform" | 1500 € |
| "Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen" | 1600 € |
| "Du Schlampe" | 1900 € |
| "Fieses Miststück" | 2500 € |
| "Alte Sau" | 2500 € |
| Mittelfinger zeigen | 4000 € |
| Mittelfinger und Tränengaseinsatz | 4750 € |
| Beschimpfung und Ohrfeige | 6000 € |
