Muss ich immer meinen Personalausweis bei mir tragen?

Weit verbreitet ist die Meinung, man müsse bei jedem Aufenthalt in der Öffentlichkeit seinen Personalausweis bei sich tragen. Dies ist grundsätzlich falsch. Eine derartige Pflicht gilt ähnlich nur beim Führen von Kraftfahrzeugen, wo das Mitsichführen des Führerscheins Voraussetzung ist.

Allerdings gilt zu beachten, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann, dass man sich ausweist; dann kann es von Vorteil sein, wenn man seinen Personalausweis schon bei sich trägt. Andernfalls ist es auch möglich, diesen nachzureichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: wartet man zu lange, dieser Pflicht nachzukommen, könnte dies als Weigerung ausgelegt werden. Die Polizei kann dann die so genannten Zwangsmittel anwenden, zum Beispiel ein Zwangsgeld verhängen oder auch unmittelbaren Zwang gebrauchen, also die betreffende Person in seiner Wohnung aufsuchen und dort kontrollieren. Etwaigen Fristen, die von der Polizei gesetzt werden, sollte also Folge geleistet werden.

vom 03.05.2011