Wer hat ein Aussageverweigerungsrecht?

Im Strafprozess ist es wichtig, zu wissen, wann man zu Vorwürfen schweigen darf und wann

nicht, egal, ob sie sich gegen einen selbst richten oder gegen einen anderen. Dazu hält die

Strafprozessordnung (StPO) einige Regelungen bereit.

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten im Strafprozess, zu den

ihm gemachten Vorwürfen zu schweigen. Der Beschuldigte hat vor Gericht die Möglichkeit,

sich entweder zu den ihm gemachten Vorwürfen zu äußern oder sich einer Aussage komplett

zu enthalten. Dieses Recht ist Ausfluss des Grundsatzes, dass kein Beschuldigter gezwungen

ist, sich selbst zu belasten. Daher kann der Beschuldigte, aber auch nur dieser, vor Gericht

sogar lügen, ohne sich strafbar zu machen. Dasselbe gilt auch bei der Vernehmung durch den

Staatsanwalt oder durch Polizeibeamte.

Anders als das Aussageverweigerungsrecht steht das sog. Auskunftsverweigerungsrecht

Zeugen im Strafprozess zu, wenn er sich durch eine Antwort auf eine bestimmte Frage selbst

belasten würde.

Daneben existieren verschiedene sog. Zeugnisverweigerungsrechte. Diese ermöglichen einem

Zeugen, eine Aussage komplett zu verweigern. Typisches Beispiel ist das

Zeugnisverweigerungsrecht für nahe Verwandte, das Gewissenskonflikte innerhalb der

Familie verhindern soll.