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Schufaauskunft verlangen: Wie kann ich erfahren welche Daten gespeichert sind?
Jeder kann gem. § 34 BDSG eine Selbstauskunft über die Einträge von der SCHUFA verlangen. Bei den Geschäftsstellen der SCHUFA können die Daten kostenlos eingesehen werden (die 14 Geschäftsstellen finden Sie unter Kontakt auf www.schufa.de). Für eine schriftliche Auskunft erhebt die SCHUFA jedoch eine Gebühr i.H.v. 7,60. Unter www.meineschufa.de erhalten Verbraucher für 15,60 einen zeitlich unbefristeten Zugang zur Online-Auskunft.
(PU, tw)
