Ebay-Artikelbeschreibung: Was muss man beachten?

Um Schadensersatzansprüche und sonstige Probleme zu vermeiden, ist es natürlich unabdingbar, bereits bei der Artikelbeschreibung einem möglichen Kunden keine falschen Tatsachen vorzutäuschen, sondern den Artikel so darzustellen, wie er auch wirklich ist. Denn aus einer inhaltlich falschen oder auch unvollständigen Artikelbeschreibung können sich Ansprüche und Rechte des Kunden von einer Anfechtung des Vertrags, die zu einer Rückabwicklung führen kann, bis zu Schadensersatzansprüchen ergeben.

Daher sind auch Beschädigungen oder Ähnliches zu erwähnen (AG Bitburg, 12.02.2003, Az.: 6 C 276/02). Auch Angaben zur Gewährleistung beziehungsweise zu einem etwaigen Ausschluss und zum Versand dürfen nicht fehlen. Wer gewerblich bei eBay tätig wird, muss zusätzlich notwendige Angaben beispielsweise zu Widerrufs- oder Rückgaberechten machen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Informationen aufführen. Vor allem in diesem Bereich sind im Zuge des Verbraucherschutzes zahlreiche Regelungen geschaffen worden, die es zu beachten gilt.