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Ebay-Auktion hochbieten: Darf man selbst oder durch andere bieten?

Die Idee des "Hochbietens" eines selbst eingestellten Angebots durch Freunde und Bekannte oder auch mit Hilfe eines eigenen Zweitaccounts ist wohl so alt wie die Internetauktionshäuser. Zwar wird damit der eigene Gewinn unter Umständen gesteigert; die eigentlichen "Bieter" werden jedoch benachteiligt.

Deshalb sieht eBay selbst ein Verbot des Bietens auf das eigene Angebot vor, der Verstoß wird mit internen Sanktionen wie Löschung anderer Angebote oder dem Ausschluss von eBay geahndet. Ausnahmen sind lediglich bei den so genannten "Sofort-Kaufen"-Artikeln zugelassen, weil hier keine Benachteiligung möglich ist. Verboten ist dabei auch das "Hochsteigern" durch Freunde und Verwandte.

Neben diesem internen Instrument lässt sich jedoch auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 263 StGB) bejahen, wenn die anderen Bieter durch das "Hochbieten" einen höheren Preis bezahlen und dadurch einen Schaden erleiden, weil sie davon ausgingen, dass nur tatsächlich interessierte Bieter an der Auktion teilnehmen. Daher sollte man dieses strafbare Verhalten meiden.

(AV, js)
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