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Ebay: Darf man Markenware verkaufen? Was beachten?
Grundsätzlich darf Markenware mit Genehmigung des Herstellers verkauft werden; allerdings ist streng darauf zu achten, dass Urheber- und Markenrechte nach dem Urheber- oder Markengesetz nicht verletzt werden. Daher muss sichergestellt werden, dass der Hersteller auch mit der Nutzung der Marke einverstanden ist.
Dies wird in der Praxis dadurch erreicht, dass die Hersteller ihren Zwischenhändlern Lizenzen zum Weiterverkauf erteilen, die auch den Erwerber, also den Endverkäufer bei eBay, zum Weiterverkauf autorisieren können. Auf alle Fälle muss der eBay-Verkäufer über das Einverständnis des Herstellers verfügen, das notfalls trotz Erklärung des Zwischenhändlers beim Hersteller direkt eingeholt werden sollte.
Aufgrund der verstärkt auftretenden Produktpiraterie sind zum einen die Herstellerfirmen alarmiert, zum anderen versucht eBay selbst, diese Auswüchse einzudämmen. Zum Schutz von Marken hat eBay daher das sog. VeRi-Programm initiiert, mit dessen Hilfe dort registrierte Rechteinhaber schnell die Löschung von rechteverletzenden Angeboten erreichen können.
EBay ergreift auch hier interne Schritte gegen Anbieter, die gegen Urheber- oder Markenrecht verstoßen, wie zum Beispiel deren Sperrung oder die Löschung von weiteren Angeboten. Zu einem solchen Eingreifen ist eBay nach Ansicht des Bundesgerichtshofes jedoch ohnehin verpflichtet (Bundesgerichtshof, 19.04.2007, Az. I ZR 35/04).
Weiterhin verlangt eBay, dass Verkäufer bestimmter Artikel eine bestimmte Zeit angemeldet und sog. "geprüfte Mitglieder" sein müssen, um das Risiko von Produktpiraterie zu verhindern.
(AV, js)