Ebay hat selbst Regelungen eingeführt, um der teilweise ausufernden Praxis, den Gewinn durch überhöhte Versandkosten zu erhöhen, einen Riegel vorzuschieben. Daher ist es verboten, "Kosten für Verpackung und Versand zu berechnen, die nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen" (http://pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping.html). Ebenso darf es keine versteckte Versandkosten geben. Die Kosten müssen in den dafür vorgesehenen Formularfeldern aufgeführt werden.
Durchgesetzt werden soll dieses Verbot mit bestimmten Obergrenzen für die Versandkosten in verschiedenen Verkaufskategorien bei eBay. Demgegenüber wurde die zeitweise eingeführte Pflicht zum kostenlosen Versand in bestimmten Bereichen wieder abgeschafft.
Verstößt nun ein Verkäufer gegen diese Pflicht, sollte sich ein (potentieller) Käufer zunächst an eBay selbst wenden, bevor er weitere Schritte einleitet. EBay kann dann intern Maßnahmen ergreifen, beispielsweise Angebote des Verkäufers löschen oder ihm die Nutzung von eBay verweigern.
Ein weiteres Vorgehen bietet sich in der Regel wohl nicht an, sofern der Käufer den Vertrag mit dem Verkäufer in Kenntnis der überhöhten Versandkosten abgeschlossen hat und keine Abweichungen von der beschriebenen Versandart auftreten.

