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Ebay: Kann ich Ware verkaufen, die mir (noch) nicht gehört?
Grundsätzlich kann bis zu den gesetzlichen Grenzen der Sittenwidrigkeit jede Sache verkauft werden, unabhängig davon, ob sie dem Verkäufer gehört. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer lediglich dazu, dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen; kann er dies dann nicht, macht er sich unter Umständen lediglich schadenersatzpflichtig und der Kaufpreis muss nicht gezahlt werden, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, dem Käufer das Eigentum an der Ware zu verschaffen.
Die eigentliche Wirksamkeit des Kaufvertrags wird dadurch jedoch nicht berührt. Es ist daher möglich, Ware zu verkaufen, die nicht im Eigentum des Verkäufers steht; allerdings sollte dies nur dann geschehen, wenn man später auch seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllen kann.
(AV, js)