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Ebay: Muss ich auf meine Händlereigenschaft hinweisen?

Die Angabe der Händlereigenschaft dient im Allgemeinen dazu, eine Täuschung der möglichen Kunden insoweit zu verhindern, als dass sie davon ausgehen, es mit einem unter Umständen günstigeren Privatangebot zu tun zu haben. Fehlt die Angabe, können andere Konkurrenten benachteiligt werden.

So ist zum Beispiel im Bereich von Kleinanzeigen in Tageszeitungen die Angabe der Händlereigenschaft eine durchaus wichtige Aussage. Jedoch sieht die Rechtsprechung dies im Bezug auf eBay anders: hier könne der potentielle Kunde aus der Händlereigenschaft allenfalls Vorteile ziehen, so dass er auch durch eine Nichtangabe nicht getäuscht würde. Die Händlereigenschaft sei lediglich vorteilhaft für ihn. Zudem werde die Preisbildung nicht durch Verhandlung mit dem Verkäufer, sondern durch den Bieterwettstreit durchgeführt (Oberlandesgericht Oldenburg, 20.01.2003, Az.: 1 W 06/03). Ganz unbedenklich ist diese Rechtsprechung jedoch nicht vor allem im Hinblick auf die sonstigen Pflichten des im Regelfall als Unternehmer anzusehenden Händlers. Allerdings wird sich im Regelfall schon aus den sonstigen Pflichtangaben, die ein Verkäufer, der bei eBay wie ein Unternehmer auftritt, die Händlereigenschaft auch für die Käufer ergeben.

(AV, js)
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