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Ebay: Muss ich den verkauften Artikel zurücknehmen wenn er mangelhaft ist?

Eine Mängelgewährleistung ist gesetzlich vorgesehen sowohl für neue Artikel als auch für Gebrauchtwaren. Als Privatverkäufer können hier jedoch umfangreiche Abweichungen getroffen werden, so dass die Mängelgewährleistung in großem Maßstab abbedungen werden kann.

Als gewerblicher Verkäufer ist eine solche Abweichung jedoch nur eingeschränkt möglich; bei einem festgestellten Sachmangel muss der Verkäufer zunächst nacherfüllen, d. h. die Kaufsache entweder reparieren oder eine Neue nachliefern. Dieses Recht kann der Käufer bei neuen Sachen bis zu zwei Jahre nach Erhalt der Ware geltend machen, bei gebrauchten Waren ist eine Einschränkung durch den Verkäufer auf bis zu ein Jahr möglich.

Welche der Alternativen ausgeführt wird, ist der Wahl des Käufers überlassen; der Käufer kann sie nur verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigem Aufwand für ihn verbunden oder unmöglich sind. Lässt der Käufer die Sache nun nachbessern oder sich eine Neue liefern, besteht ein Recht des Verkäufers, die mangelhafte Sache zurückzunehmen; aus diesem Recht ergibt sich dann nach wohl überwiegender Ansicht auch die Pflicht für den Verkäufer, die Ware zurückzunehmen (Oberlandesgericht Köln, 21.12.2005, Az.: 11 U 46/05). Zudem ist eine Rücknahme zur Überprüfung, ob auch tatsächlich ein Mangel besteht, meist sinnvoll.

(AV, js)
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