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Ebay: Muss ich die Ware auch herausgeben, wenn das Höchstgebot sehr niedrig ist?
Grundsätzlich muss auch Ware mit niedrigem Höchstgebot herausgegeben werden. Gerade darin liegt für viele Nutzer der Reiz der Idee "eBay", nämlich auch ein unverhofft günstiges Schnäppchen zu erwerben. Und auch die Rechtsprechung ist der Meinung, dass ein sehr günstiger Kauf grundsätzlich nicht dazu berechtigt, die Ware zurückzuhalten (Amtsgericht München, 09.05.2008; Az.: 223 C 30401/07; Oberlandesgericht Köln, 08.12.2006, Az.: 18 U 109/06).
Teilweise wird die Lage anders beurteilt, wenn sich der Verkäufer beim Erstellen des Angebots verschrieben hat o. ä. und insoweit einem Irrtum unterlegen ist, der zur Anfechtung berechtigen würde (Amtsgericht München a.a.O.; das Oberlandesgericht Hamm, 14.12.2000, Az.: 2 U 58/00, nimmt in einem solchen Fall allerdings keinen Irrtum an).
Eine Grenze ist allerdings jedenfalls dann erreicht, wenn der Endpreis nicht mehr als "Schnäppchen" anzusehen ist und das Verlangen nach Herausgabe der gekauften Ware an Rechtsmissbrauch grenzt, wie im Falle eines Porsche, der für 5,50 "ersteigert" wurde (Oberlandesgericht Koblenz, 03.06.2009; Az.: 5 U 429/09).
(AV, js)