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Ebay: Muss ich eine Rechnung für den Käufer ausstellen?

Als Privatverkäufer ist man nicht verpflichtet, dem Käufer eine Rechnung auszustellen; ihre eigentliche Bedeutung erlangt sie für gewerbliche Verkäufer, die anhand der Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen, für die sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Gewerbliche Verkäufer sind demgegenüber auch als Unternehmer in bestimmten Fällen verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, zum Beispiel im Verkehr mit anderen Unternehmern. Im Verkehr mit Privatkäufern ist der Verkäufer, der als Unternehmer handelt, berechtigt, eine Rechnung auszustellen, die bestimmte Angaben enthalten muss.

Nicht zu verwechseln ist die Rechnung mit der Quittung, die das Erlöschen der Forderung dokumentiert; eine Quittung kann der Käufer von jedem Verkäufer verlangen.

(AV, js)
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