Ebay-Shop: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe betreibt, d.h. verkäuferisch in größerem Stil tätig ist, der unterliegt der Gewerbe- und Einkommenssteuer, im Unterschied zum Privatverkäufer. Ob der Verkauf über das Internetauktionshaus ebay eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und somit bei der zuständigen Behörde angezeigt werden muss oder nicht ist von vielerlei Faktoren abhängig:

  • Ankauf von Artikeln um sie später weiterzuverkaufen
  • Verkauf großer Artikelmengen
  • Verkauf von hauptsächlich Neuware
  • Auch die Eigenschaft als Powerseller kann nach Teilen der Rechtsprechung als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.
  • Die Unterhaltung eines eigenen Ebay-Shops
  • Eine hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit. So deuten etwa 100 Bewertungen im Monat auf den Betrieb eines Handelsgewerbes hin.
  • Eine hohe Zahl von Verkäufen in einem bestimmten Zeitraum.
  • Der Verkauf von mehreren Artikeln gleicher Bau- und Machart kann auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten.

Pauschal gibt es allerdings keine verlässlichen Kriterien wann eine gewerbliche und wann eine private Tätigkeit vorliegt. Dies hängt von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab.