Liefert der Verkäufer die von Ihnen gekaufte und bezahlte Ware nicht, obwohl Sie ihn bereits persönlich kontaktiert haben, sollten Sie ihm schriftlich eine Frist setzen. Hierzu setzen Sie am besten einen Brief auf, in dem Sie den Verkäufer auffordern, Ihnen die Sache zu schicken. Gleichzeitig legen Sie ein Datum oder eine Zeitspanne fest, in der der Verkäufer an Sie zu leisten hat. Es dürfte bei normalen, nicht sperrigen Artikeln eine Frist von einer Woche ausreichen. Den Brief senden Sie dem Verkäufer zu, möglichst als Einschreiben.
Versendet der Verkäufer den von Ihnen gekauften Artikel auch bis zum Ablauf der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dazu erklären Sie dem Verkäufer gegenüber möglichst schriftlich (gegebenenfalls als Einschreiben), dass Sie vom Vertrag Abstand nehmen wollen und den gezahlten Kaufpreis von ihm wiederhaben möchten.
Sollten Sie aufgrund der Nichtlieferung der Ware gezwungen gewesen sein, die Ware woanders zu einem höheren Preis zu kaufen, können Sie vom Verkäufer zusätzlich auch Schadensersatz in Höhe der zuviel gezahlten Summe verlangen.

