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Ebay: Wer trägt das Risiko beim Versand?
Nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln trägt der Käufer beim Versendungskauf ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Sache an eine zuverlässige Transportperson übergeben hat, das Risiko, dass die Sache zufällig "untergeht", d. h. zerstört wird oder anderweitig beeinträchtigt wird (Landgericht Berlin, 01.10.2003, Az.: 18 O 117/03). Anders verhält es sich, wenn ein gewerblicher Verkäufer agiert; dieser bleibt im Normalfall des Verkaufs an einen Verbraucher für die Gefahr verantwortlich und muss notfalls erneut liefern.
Jedoch muss der Verkäufer in jedem Fall für eine ordnungsgemäße Verpackung sorgen; geschieht das nicht und geht die Sache unter, weil beispielsweise beim Transport ein Glas zu Bruch gegangen ist, kommen für den Käufer Schadensersatzansprüche in Betracht.
Bei teuren Artikeln bietet sich auch eine Transportversicherung an.
(AV, js)