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Gibt es eine Impfpflicht gegen Schweinegrippe? Könnte man eine Impfpflicht einführen?

Eine Impfpflicht liegt dann vor wenn der Gesetzgeber vorschreibt, dass Menschen sich gegen bestimmte Erreger impfen lassen müssen. Derzeit gibt es in Deutschland keine Impfpflicht gegen bestimmte Erreger. Die Infektionsvorsorge wird vielmehr im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt, das allerdings vorbeugende Maßnahmen und die Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns durch Information und Aufklärung als Maßstab anlegt. Daher gab es die letzte Impfpflicht 1983 gegen Pocken. Um die eigenverantwortlichen Entscheidungen zu erleichtern werden lediglich gemäß § 20 Abs. 2 IfSG Impfempfehlungen von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut herausgegeben. Insofern gibt es zur Zeit keine Impfpflicht gegen die Schweinegrippe.

Jedoch schließt das nicht aus, dass das Infektionsschutzgesetz geändert werden kann oder die Länder durch eine in dem Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung bestimmen können, dass eine allgemeine Impfpflicht gegen die neue Grippe eingeführt wird. Im Übrigen stellt eine solche Anordnung auch keine Körperverletzung dar. Zwar wird durch die Impfung in die körperliche Integrität eingegriffen, die auch von der Verfassung geschützt ist (Art. 2 Abs. 1 GG), jedoch kann bei höherrangigen Interessen dieser Eingriff gerechtfertigt sein. Dazu kann auch die bundesweite Seuchenbekämpfung zählen. Insofern bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. (tw)
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