Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , , , , ,
Muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen wenn ich wegen der Schweinegrippe den Urlaub absage?
Die Schweinegrippe ist mittlerweile allgegenwärtig. Müssen Reisen aus beruflichen oder auch privaten Gründen in eine Region unternommen werden, in der die Schweinegrippe besonders häufig auftritt, so mag man auf den Gedanken kommen, die Reise lieber zu verschieben oder abzusagen. In der Regel wird jedoch kein ausreichender Grund vorliegen, um den Reiseverrtag nach § 651j BGB kündigen zu können. Insofern stellt sich die Frage, ob die Reiserücktrittsversicherung für die Reisekosten aufkommen muss, wenn man die Reise nicht antritt, da man Angst hat im Urlaubsland zu erkranken. Jedoch zahlt die Reiserücktrittsversicherung nur dann, wenn der Urlauber aus Gründen die in seiner Person selbst liegen daran gehindert ist die Reise anzutreten. Hat man also selbst die Schweinegrippe bekommen und kann deswegen nicht in den Urlaub fliegen, so ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Hat man jedoch Angst sich im Urlaubsland erst anzustecken sind das keine Fälle, die vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die Reiserücktrittsversicherung muss also nicht zahlen.
(tw)
