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Schweinegrippe - Angst vor Ansteckung auf der Arbeit, darf ich zu Hause bleiben?

Haben Sie Angst sich an der Schweinegrippe anzustecken - vielleicht weil die Schweinegrippe gerade in Ihrem Betrieb ausgebrochen ist? In diesen Fällen dürfen Sie allerdings keinesfalls zu Hause bleiben. Vielmehr müssen Sie auch bei Krankheiten im Betrieb der Arbeitspflicht aus dem Arbeitsvertrag nachkommen. Wenn Sie der Arbeit eigenmächtig fernbleiben, so droht eine Kündigung durch den Arbeitgeber und auch der Lohn wird einbehalten werden. Eine mögliche Infektion an normalen Erregern gehört nämlich zum allgemeinen Lebensrisiko und verlangt nichts unzumutbares ab. Vielmehr ist der Chef dazu verpflichtet Schutzmaßnahmen gegen die Schweinegrippe zu schaffen. Diese gehen allerdings nicht so weit, dass er die Angestellten zu einer Impfung drängen kann. Diese ist von einem Direktionsrecht nicht gedeckt. Jedoch kann der Chef Hygienemaßnahmen oder einen Mundschutz verordnen. (tw)
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