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Schweinegrippe - kann Chef Schweinegrippe-Impfung verlangen?

Hat der Chef sorge, dass sich die Schweinegrippe in seinem Betrieb ausbreitet, so mag er auf die Idee kommen, dass seine Arbeitnehmer sich gegen die Schweinegrippe impfen lassen sollen.
Die Impfung ist allerdings ein körperlicher Eingriff, den kein Arbeitnehmer ohne weiteres hinnehmen lassen muss. Dieses ist auch nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Zwar hat nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) der Arbeitgeber das recht seinen Angestellten Anweisungen zu erteilen, jedoch gehen diese nur so weit wie sie sich im Rahmen des Arbeitsvertrages halten. Da hier nicht nur das Arbeitsverhältnis sondern auch besonders die Privatssphäre des Angestellten betroffen ist, wäre eine Weisung sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen unzulässig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Angestellte sich im Arbeitsvertrag verpflichtet hat sich gegen Erreger impfen zu lassen. Das mag in Arztpraxen denkbar sein. (tw)
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