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Schweinegrippe - Muss ich ein Attest (gelber Schein) einreichen?

Wenn Sie die Schweinegrippe erwischt, dann müssen Sie unter Umständen auch ein Attest einreichen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der erkrankte Arbeitnehmer nach 3 Tagen ein ärztliches Attest vorweisen muss. Fallen Sie also länger als drei Tage aus, muss am vierten Tag ein Attest beim Chef eingehen. Der Arbeitgeber kann ein Attest der Schweinegrippe allerdings auch schon eher fordern - diese Regelung ist aber mitbestimmungspflichtig und macht für Chefs nicht immer Sinn. Schließlich kann es passieren dass der Arzt am ersten Tag bereits wesentlich länger als drei Tage krank schreibt. Bei Arbeitnehmern die häufiger mal ein paar Tage fehlen wird es daher mehr Sinn machen. (tw)
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