Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , ,
Schweinegrippe - Wann muss ich mich als Arbeitnehmer krank melden?
Wenn Sie an der Schweinegrippe erkranken müssen Sie sich - wie bei jeder anderen Erkrankung auch - unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angeben. Insofern müssen Sie sich bereits am ersten Tag ihrer Erkrankung beim Arbeitgeber melden. Erfährt der Arbeitgeber wiederholt zu spät von Erkrankungen, so kann eine Abmahnung drohen. Zudem setzt der Kranke seine Ansprüche auf Lohnfortzahlung aufs Spiel, da der Arbeitgeber diese bei zu später Meldung verweigern kann. Schließlich muss der Arbeitgeber einen Ersatz für den an Schweinegrippe erkrankten finden. Wie der Arbeitnehmer den Chef von der Schweinegripperkrankung in Kenntnis setzen muss ist gesetzlich nicht geregelt, es reicht theoretisch eine E-Mail oder ein Fax. Aus Beweisgründen sollten Sie aber auf E-Mails verzichten.
(tw)
