Auch wenn Sie im Urlaub an der Schweinegrippe erkranken, so müssen Sie dieses ihrem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dann müssen Sie allerdings auch eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Dieses ist wichtig wegen der Urlaubstage und ggf. der Lohnfortzahlung. Ihre Urlaubstage entfallen wegen der Krankheit übrigens nicht. Der Urlaub verlängert sich dann entsprechend, sodass Sie sich in Ruhe erholen können.
(tw) vom 22.11.2009