Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , , , , , , ,
Schweinegrippe - was ist wenn ich im Urlaub erkranke?
Auch wenn Sie im Urlaub an der Schweinegrippe erkranken, so müssen Sie dieses ihrem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dann müssen Sie allerdings auch eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Dieses ist wichtig wegen der Urlaubstage und ggf. der Lohnfortzahlung. Ihre Urlaubstage entfallen wegen der Krankheit übrigens nicht. Der Urlaub verlängert sich dann entsprechend, sodass Sie sich in Ruhe erholen können.
(tw)
