Wie hoch sind die Strafen für Stalking?

Grundsätzlich sieht das Gesetz für eine "Nachstellung" oder eben Stalking Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Daneben gelten laut Gesetz für bestimmte Sachverhalte höhere Grundstrafen. So lautet die Strafandrohung zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wenn durch das Stalking das Opfer selbst, dessen Angehörige oder ihm nahe stehende Personen in Todesgefahr oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht werden. Eine Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe ist dann ausgeschlossen. Wird sogar der Tod des Opfers oder der anderen vorgenannten Personen verursacht, beträgt die Strafe mindestens ein Jahr Freiheitsentzug, im Höchstfall bis zu zehn Jahre. Zudem können unter Umständen andere Straftatbestände wie Totschlag oder fahrlässige Tötung eingreifen.

Zu beachten ist, dass im Falle des "normalen" Stalking eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des Opfers stattfindet; dazu ist ein formloser Antrag an die zuständigen Behörden notwendig. Die einfache "Anzeige" bei der Polizei reicht hierzu nicht aus. Das Erfordernis dieses so genannten Strafantrages entfällt nur für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung für gegeben hält, was wohl nur in Ausnahmesituationen vorliegen wird.

Zudem geht auch die "einfache" Nachstellung in vielen Fällen mit anderen Straftaten einher, die ein höheres Strafmaß vorsehen können.