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Kann ich außerhalb meines Wahlbezirkes / Wahlkreises wählen?

Bei Wahlen wird das Staatsgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Die Wähler, die in einem Wahlkreis wohnen, wählen dann ihre Kandidaten, die sich in dem jeweiligen Wahlkreis zur Wahl stellen. Zur weiteren Organisation sind die Wahlkreise dann in Wahlbezirke weiter unterteilt. In den Wahlbezirken liegen die einzelnen Wahllokale.
Der Wähler kann sich auf Antrag von der für ihn zuständigen Bezirksbehörde einen anderen Wahlbezirk zuweisen lassen. Eine Zuweisung zu einem anderen Wahlkreis ist jedoch nicht möglich. Hält er sich am Wahltag außerhalb seines Wahlkreises auf, so ist er darauf beschränkt, die Briefwahl zu beantragen. (tw)
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